SENIORENRECHT

Nein - es gibt kein "Seniorengesetzbuch" - aber Regelungsbedarfe, die schwerpunktmäßig ab einem bestimmten Lebensalter auftreten.

Zu nennen sind hier zunächst einmal die Betreuungsvollmacht.

Wer für einzelne Bereiche nicht mehr handeln und entscheiden kann, erhält vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer zugewiesen, der bestimmte Lebensbereiche regelt und Entscheidungen für Sie verbindlich trifft. Eine Betreuungsvollmacht ermöglicht Ihnen, die Person des Betreuers festzulegen. Machen Sie nicht von der Möglichkeit einer Betreuungsvollmacht Gebrauch, kann das Vormundschaftsgericht eine völlig fremde Person bestimmen.

Wichtig ist das Patiententestament.

Sie wollen selbst bestimmen, wie weit Ärzte bei ihren Bemühungen gehen dürfen? Dann müssen Sie handeln, solange Sie dieses noch können. Die Abfassung eines Patiententestaments sollte stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung hierzu erfolgen.

Die vorzeitige Übertragung von Vermögen kann eine sinnvolle Alternative oder auch Ergänzung zu testamentarischen Verfügungen sein - bedarf aber der Feinabstimmung.

Begriffe wie Nießbrauch und Wohnrecht spielen hier eine wichtige Rolle. Sie wollen sich aber vermutlich doch die Möglichkeit vorbehalten, bei Änderung der eigenen Situation wirtschaftliche Werte wieder zurückzufordern oder aber etwa im Falle groben Undanks durch die vorzeitig Bedachten? Dann muss das aber auch entsprechend "wasserdicht" geregelt werden.