BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG BUZ

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG BUZ

Wenigstens 1/3 der Beschäftigten sind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter auszuüben.

Soweit es in diesem Fall gelingt, aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine vorzeitige Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, ist diese von vorneherein auf die Hälfte begrenzt (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) oder aber zumindest mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme versehen.

Die ohnehin nicht sonderlich üppig ausgestattete gesetzliche Rente ist daher häufig nicht in der Lage, den bisherigen Lebensstandard oder auch nur ein einigermaßen erträgliches Auskommen zu sichern.

Es ist daher nicht nur sinnvoll, sondern sogar dringend dazu anzuraten, rechtzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Bereits beim Abschluss eines solchen Vertrages sollte auf das "Kleingedruckte" geachtet werden und vor allem auf die Passagen, in welchen des Begriff der Berufsunfähigkeit definiert wird.

Ein Beratungstermin beim Anwalt vor Abschluss eines solchen Vertrages hilft, unangenehme Überraschungen im Fall des Eintritts von Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

Alles Bestens: Sie haben den Vertrag

Im Idealfall werden Sie nie Leistungen in Anspruch nehemen müssen - Glückwunsch.

Ernstfall: Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente

Die Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in aller Regel formlos beantragen, d. h. es reicht ein Anruf bei der Versicherung oder besser ein Telefax oder eine E-Mail (Text: "Ich beantrage hiermit Leistungen aus dem meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertragsnummer ... und bitte um Übermittlung der entsprechenden Antragsunterlagen".

Sie erhalten dann meistens wenige Tage später ein mehr oder weniger dickes Antragsformular, welches sorgfältigst ausgefüllt werden sollte.

Hier können gewaltige Fehler gemacht werden, die dann später sich nachteilig auswirken.

Es ist schlau, bereits beim Ausfüllen des Antragsformulars auf Berufsunfähigkeitsrente einen Anwalt hinzuzuziehen.

Krisenfall: Die Versicherung macht Probleme

Wenn Sie Berufsunfähigkeitsrente von Ihrer Versicherungsgesellschaft beantragen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Leistungsantrag von der Versicherungsgesellschaft kritischst geprüft wird.

Dies beginnt schon mit der Frage, ob Sie nicht etwa beim Abschluss der Versicherung irgendwelche Vorerkrankungen nicht angegeben haben.

Das Thema Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen und Verschweigen von Vorerkrankungen ist wenigstens in der Hälte der Fälle zu diskutieren, welche mir so auf den Schreibtisch kommen. Sie sollten hier niemals ohne Anwalt selbst mit der Versicherung korrespondieren.

Eine weitere Hürde zur Erlangung von Versicherungsleistungen besteht dann auch hier in der Prüfung des noch vorhandenen Restleistungsvermögens und der Frage, ob auch nach Maßgabe der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht.

Hier stellt sich auch die Frage danach, ob eine Verweisungsklausel im Vertrag enthalten ist, d. h. der Versicherer Sie gegebenenfalls auch auf eine andere Tätigkeit verweisen darf.

  • Alarmstufe 1: Die Versicherung lehnt den Antrag ab
  • Alarmstufe 2: Die Versicherung erklärt den Rücktritt vom Vertrag
  • Alarmstufe 3: Die Versicherung erklärt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • Der absolute Supergau: Sie versuchen, den Krisenfall oder eine der Alarmstufen selbst zu bewältigen

    Hat eine Versicherung erst einmal einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal abgelehnt, den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder diesen vielleicht sogar wegen arglistiger Täuschung angefochten, müssen Sie davon ausgehen, dass die Angelegenheit im Vorfeld durchaus intensiv geprüft wurde.

    Es wäre absolut naiv zu glauben, dass irgendein Schreiben des Versicherungsnehmers (also von Ihnen!) selbst an dieser Auffassung noch irgendetwas ändern könnte.

    Gleichgültig, welche der oben genannten Alarmstufen bei Ihnen eingetreten ist: Sie benötigen spätestens jetzt definitiv anwaltliche Hilfe